STANDESAMT HALBTURN
STANDESAMT HALBTURN
Die Gemeinde Halbturn ist seit 01. Jänner 2024 Mitglied beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl.
In der Gemeinde Halbturn stehen Ihnen als Standesbeamte zur Verfügung:
Johanna Knöbl, Tel.: +43 2172 8645 15
Renate Schwartz, Tel.: +43 2172 8645 3
Franz Ullram, Tel.: +43 2172 8645 4
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl
Adresse des Verbandes: | Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See |
Telefon: | +43 (0) 2167 2300-336 Barbara Hermann |
+43 (0) 2167 2300-337 Karin Prokop | |
Telefax: | +43 (0) 2167-330 |
E-Mail: | standesamtsverband@neusiedlamsee.at |
Website: | https://www.neusiedlamsee.at/en/gemeinde/buergerservice/was-erledige-ich-wo/standesamt/ |
ÖFFNUNGSZEITEN: | |
Mo u Di: | 08.00-16.00 Uhr |
Mi: | 08.00-18.00 Uhr |
Do u Fr: | 08.00-13.00 Uhr |
Gemeindeamt Halbturn
Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com
Informationen
Urkunden
Im Gemeindeamt Halbturn können sämtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, sowie Staatsbürgerschaftsnachweise beantragt werden. Diese Anträge werden von uns an den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Neusiedl am See weitergeleitet und die Urkunden können nach Fertigstellung im Gemeindeamt Halbturn abgeholt werden.
Geburt
Binnen 1 Woche nach der Geburt eines Kindes ist diese dem Standesamtsverband Neusiedl am See anzuzeigen. Nach Eingabe aller Daten können die für das Kind gewünschten Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) von jedem österreichischen Standesamt, daher auch von der Gemeinde Halbturn ausgedruckt werden.
Gemeinsame Obsorge
Unverheiratete Paare können die gemeinsame Obsorge für ihr Kind/ihre Kinder beim zuständigen Standesamtsverband Neusiedl am See festlegen.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann direkt im Gemeindeamt Halbturn gestellt werden. Sind alle Daten vollständig erfasst, kann dieser auch gleich ausgedruckt werden.
Eheschließung und Verpartnerung
Der erste Schritt zur Hochzeit oder Verpartnerung ist die offizielle Anmeldung dieses Vorhabens in der Gemeinde Halbturn, um einen Termin festzulegen. Im nächsten Schritt melden Sie sich bitte beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See, da dort die Ermittlung der Ehefähigkeit erfolgt. Die Kollegen vom Standesamtsverband beauskunften Sie gerne, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Bei einem persönlichen Termin im Verbandsbüro Neusiedl am See wird die Ehefähigkeit beurkundet. Die Besprechung der Trauung und das Kennenlernen des zuständigen Standesbeamten erfolgt dann im Gemeindeamt Halbturn.
Sterbefälle
Die Anzeige des Todes (Totenbeschaubefund) ist an den Standesamtsverband Neusiedl zu übermitteln. Dies erfolgt meist direkt durch den Bestatter. Die entsprechenden Urkunden können dann nach Beurkundung des Todes durch den Standesamtsverband Neusiedl auch im Gemeindeamt Halbturn ausgedruckt werden.
Namensrecht
Etwaige Änderungen nach dem Namensrecht können beim Standesamtsverband Neusiedl beantragt werden.
Geschlechtliche Identität
Änderungen der geschlechtlichen Identität sind beim Standesamtsverband Neusiedl zu beantragen.